Am Sozialgesetzbuch SGB IX orientieren sich heute die Schwerbehindertenvertretungen. Am 1. Juli 2001 in Kraft getreten, steht es u.a. auch für das ehemalige Schwerbehindertengesetz. Ich durfte im Rahmen der Vorbereitungen auf dieses Gesetz als Mitglied im Vorstand der Schwerbehindertenvertretungen in der Deutschen Automobilindustrie mitwirken am § 83 SGB IX. Hier geht es um die "Integrationsvereinbarung", die Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat mit dem Arbeitgeber vereinbaren sollen:
§ 83 Abs. 2
Die Vereinbarung enthält Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehindereter Menschen, insbesondere zur Personenplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Durchführung in den Betrieben und Dienststellen. Bei der Personalplanung werden besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorgesehen.
(2a) In der Vereinbarung können insbesondere auch Regelungen getroffen werden